Die Berechnung der Preisuntergrenze ist bei steigenden Kosten zwingend notwendig. Sie wird auch kurzfristige Preisuntergrenze genannt, oder kurz PUG. In der Kostenrechnung eines Hotels, bezeichnet sie den Teil des Netto Verkaufspreises, der die variablen Kosten deckt, die bei der Belegung eines Zimmers entstehen. Verkauft man ein Zimmer zu diesem Preis, wird kein Beitrag zur Fixkostendeckung des Hotels geleistet. Und es wird auch kein Gewinn erwirtschaftet.

Berechnung kurzfristige Preisuntergrenze:

Variable Kosten des Hotels geteilt durch die Absatzmenge, d.h. alle verkauften Zimmer = absolute Preisuntergrenze.
Dabei werden in der Regel die Kosten und die Absatzmenge eines Jahres zu Grunde gelegt.

Achtung!

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten neigen viele Hoteliers dazu, die Raten abzusenken, um den Absatzschwierigkeiten entgegen zu wirken. Hierbei sollte die absolute PUG als Richtwert dienen, um die Rate nicht zu weit abzusenken. Damit man nicht „Arbeit gegen Geld“ tauscht, sollte im Extremfall und nur kurzfristig der angebotene Verkaufspreis mindestens ein paar Euro über der absoluten Preisuntergrenze liegen. Langfristig wird ein Hotel mit dieser Strategie am Markt nicht bestehen, da eine Rate in Höhe der absoluten Preisuntergrenze bedeutet, dass ein Verlust in Höhe der Fixkosten gemacht wird. Daher wird die absolute Preisuntergrenze auch als kurzfristige Preisuntergrenze bezeichnet.

Fazit: Damit kein negativer Deckungsbeitrag erzielt wird, sollte unterhalb der kurzfristigen Preisgrenze kein Zimmer verkauft werden. Sonst wird mit jedem verkauften Zimmer Verlust produziert. Auch wird das Zimmer nicht zum genauen Preis der Preisuntergrenze verkauft, denn dadurch würde nur „Arbeit gegen Geld“ getauscht werden.

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