Vorsicht, Steuerfalle!
Ab 1. Juli 2002 muss jeder Betrieb auf allen Rechnungen und Gutschriften die Steuernummer bei seinem zuständigen Finanzamt - und nicht allein die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - angeben. Andernfalls geht der Anspruch auf Vorsteuer-Erstattung verloren, besagt eine neue Regelung. Reisebüros, die vom Veranstalter oder anderen Leistungsträgern eine Gutschrift erhalten, müssen darauf also ihre Steuernummer wiederfinden. Abrechnungssysteme wie Start oder Merlin erhalten kein Feld zur Erfassung der Steuernummer - und so kurzfristig lassen sich die Systeme offensichtlich auch nicht umstellen.