Verträge für Ferienhotels weiterhin Pflicht
Das neue Joint Venture zwischen dem Versandhauskonzern Otto und dem Online-Reisebüro Travelocity.com ändert nichts daran, dass Hotels im Ferien- und Freizeitbereich nach wie vor Veranstalterverträge brauchen: Das Internet ist nämlich nur ein Vertriebsweg der neuen Partner, und Produktschwerpunkt bleibt nach ersten Erkenntnissen der Verkauf von Flügen! Kern des neuen Gemeinschaftsunternehmens ist nämlich die Travel Overland-Kette; sie wird mit den Europaaktivitäten von Travelocity zusammengeführt.